Service_Elektrogeräteentsorgung
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Elektrogeräte Entsorgung

Als Händler für Elektro- und Elektronikgeräte ist Möbelhof verpflichtet, Sie gemäß den Vorgaben des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) über die ordnungsgemäße Entsorgung von Altgeräten zu informieren:

Ihre Pflichten als Endnutzer:

Nach § 10 ElektroG sind Besitzer von Elektro-Altgeräten verpflichtet, diese getrennt vom unsortierten Hausmüll zu entsorgen. Elektroaltgeräte dürfen nicht über die Restmülltonne entsorgt werden. Zu erkennen ist dies an dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne, das sich auf dem Gerät selbst, der Verpackung, der Gebrauchsanweisung oder dem Garantieschein befinden kann.

Bevor Sie ein Altgerät abgeben, sind Sie verpflichtet, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht fest mit dem Gerät verbaut sind, sowie Lampen, die sich zerstörungsfrei entfernen lassen, vor der Rückgabe zu entnehmen und gesondert zu entsorgen. Diese Pflicht entfällt nur, wenn nach § 14 Abs. 4 Satz 4 oder Abs. 5 Satz 2 und 3 eine Separierung durch den Entsorger zur Vorbereitung der Wiederverwendung erfolgt.

Rückgabemöglichkeiten bei Möbelhof:

Der Möbelhof nimmt Elektro-Altgeräte aus privaten Haushalten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kostenlos zurück.

Folgende Optionen bieten wir Ihnen:

  • 1:1 Rücknahme bei Neukauf:
    • Beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts nehmen wir ein Altgerät gleicher Geräteart und im Wesentlichen gleicher Funktion im Einrichtungshaus kostenlos zurück.
  • 0:1 Rücknahme bei kleinen Elektro-Altgeräte:
    • Kleine Elektro-Altgeräte (kein äußeres Maß größer als 25 cm) nehmen wir unabhängig vom Neukauf kostenlos in unserem Einrichtungshaus zurück. Dies ist auf bis zu drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt.

Für Lampen und Geräte, bei denen keine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt (Kleingeräte) und kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik, bei denen keine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt, bieten wir in unseren Möbelhäusern die Möglichkeit zur unentgeltlichen Rückgabe. Wenden Sie sich dafür bitte an die Mitarbeiter an unserer Information.

Wichtiger Hinweis zum Datenschutz (§ 18 Abs. 3 Nr. 5 ElektroG):

Bitte denken Sie daran, alle personenbezogenen Daten auf Altgeräten eigenverantwortlich zu löschen, bevor Sie diese zur Entsorgung abgeben. Möbelhof ist nicht verpflichtet, Daten zu prüfen, zu löschen oder für eine Löschung Sorge zu tragen.