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Tiefpreisversprechen

Bei Möbelhof sollen Sie sich nicht nur bei der Auswahl, sondern auch beim Preis gut aufgehoben fühlen. Deshalb geben wir Ihnen mit unserem Tiefpreisversprechen zusätzliche Sicherheit beim Möbelkauf.

Entdecken Sie innerhalb von 28 Tagen nach Abschluss Ihres Kaufvertrags dasselbe Produkt bei einem anderen gewerblichen Händler in Deutschland zu einem günstigeren Gesamtpreis, prüfen wir das Vergleichsangebot gerne für Sie. Sind alle Voraussetzungen unseres Tiefpreisversprechens erfüllt, erstatten wir Ihnen die Preisdifferenz.


So funktioniert unser Tiefpreisversprechen

Entscheidend ist, dass es sich um denselben neuen Originalartikel in vergleichbarer Ausführung handelt und auch Liefer-, Montage- und sonstige Serviceleistungen berücksichtigt werden. Der Artikel muss beim Vergleichshändler tatsächlich verfügbar sein.

Als Nachweis können Sie beispielsweise einen aktuellen Prospekt, ein schriftliches Angebot, einen Ausdruck oder einen Screenshot eines Onlineangebots vorlegen.

Auch öffentlich zugängliche Onlineangebote gewerblicher Händler können berücksichtigt werden, sofern sie die Voraussetzungen des Tiefpreisversprechens erfüllen und eine Lieferung an Ihre im Kaufvertrag angegebene Lieferadresse möglich ist.

Alle Voraussetzungen, Ausnahmen und Einzelheiten zu unserem Tiefpreisversprechen finden Sie in den nachfolgenden Bedingungen. Ihre gesetzlichen Rechte bleiben selbstverständlich unberührt.

  1. Anbieter des Tiefpreisversprechens
    Das Tiefpreisversprechen gilt für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, die einen Kaufvertrag in unserem Möbelhaus in Parsberg oder Ingolstadt abschließen.
    Versprechensgeberin ist jeweils die im Kaufvertrag als Verkäuferin ausgewiesene Gesellschaft:
    Möbelhof Parsberg GmbH
    Lindlbergstraße 26
    92331 Parsberg
    oder
    Möbelhof Ingolstadt GmbH & Co. KG
    Am Hochfeldweg 6
    85051 Ingolstadt
    Onlinekäufe und andere im Fernabsatz geschlossene Verträge sind vom Tiefpreisversprechen ausgeschlossen.
  2. Voraussetzungen des Preisvergleichs
    Das Tiefpreisversprechen gilt, wenn Sie uns innerhalb von 28 Kalendertagen ab Abschluss Ihres Kaufvertrags ein günstigeres Vergleichsangebot nachweisen, das die folgenden Voraussetzungen erfüllt:
    Das Vergleichsangebot betrifft denselben neuen und mangelfreien Originalartikel.
    Hersteller, Modell, Artikel- oder Modellnummer, Ausführung, Abmessungen, Material, preisrelevante Farbe, Ausstattung, Zubehör und Bestellmenge stimmen überein.
    Der Vergleichsartikel ist zum Zeitpunkt der Vorlage des Nachweises tatsächlich verfügbar und kann vom Vergleichshändler geliefert oder abgeholt werden.
    Der Vergleichshändler ist ein gewerblich tätiger Händler mit Sitz in Deutschland, der den betreffenden Artikel rechtmäßig als Neuware anbietet.
    Das Angebot ist öffentlich zugänglich und kann von Verbrauchern zu den nachgewiesenen Bedingungen tatsächlich in Anspruch genommen werden.
    Für den Vergleich ist der Gesamtpreis maßgeblich. Einbezogen werden insbesondere Versand-, Liefer-, Montage- und sonstige zwingend anfallende Zusatzkosten. Das Vergleichsangebot muss grundsätzlich denselben Liefer-, Montage- und Serviceumfang enthalten. Fehlen beim Vergleichsangebot einzelne Leistungen, werden die Kosten hinzugerechnet, die beim Vergleichshändler nach dessen allgemein zugänglicher Preisliste oder schriftlichem Angebot zwingend anfallen würden, um denselben Leistungsumfang zu erhalten. Lassen sich diese Kosten nicht objektiv feststellen, liegt kein vergleichbares Angebot vor.
    Bei individuell geplanten Küchen oder Möbeln ist ein Preisvergleich nur möglich, wenn das Vergleichsangebot dieselbe Planung, dieselben Artikel und Bestandteile sowie denselben Liefer-, Montage- und Serviceumfang nachvollziehbar ausweist.
  3. Ausgeschlossene Vergleichsangebote
    Nicht berücksichtigt werden:
    • Angebote von Privatpersonen,
    • Versteigerungen und Auktionsangebote,
    • gebrauchte Waren,
    • Ausstellungsstücke,
    • B-Ware und Waren mit Beschädigungen oder Gebrauchsspuren,
    • Retourenware,
    • Restposten, sofern der Artikel nicht mehr regulär nachbestellt werden kann,
    • Insolvenz- und Räumungsverkäufe,
    • Angebote, die nur aufgrund eines individuellen Gutscheins, Mitarbeiter-, Mitglieder- oder Personalrabatts gelten,
    • Angebote, die an den Abschluss eines weiteren Vertrags, eine Finanzierung, Inzahlungnahme oder sonstige zusätzliche Verpflichtungen gebunden sind,
    • offensichtlich fehlerhafte Preisangaben.
      Frei zugängliche Onlineangebote gewerblicher Händler werden berücksichtigt, wenn sie sämtliche Voraussetzungen dieser Bedingungen erfüllen und eine Lieferung an die im Möbelhof-Kaufvertrag angegebene Lieferadresse möglich ist.
  4. Erforderlicher Nachweis
    Als Nachweis können Sie uns insbesondere vorlegen:
    • einen aktuellen Prospekt,
    • ein schriftliches Angebot,
    • einen Ausdruck einer Internetseite oder
    • einen Screenshot eines Onlineangebots.
      Aus dem Nachweis müssen Anbieter, Produkt, Angebotsdatum, Verkaufspreis, Verfügbarkeit, Leistungsumfang sowie sämtliche Liefer-, Montage- und Zusatzkosten eindeutig hervorgehen. Bei einem Onlineangebot müssen außerdem die Internetadresse und das Datum des Abrufs erkennbar sein.
      Entscheidend ist, dass das Vergleichsangebot zum Zeitpunkt der Vorlage bei Möbelhof gültig ist. Eine spätere Änderung oder Beendigung des Angebots während unserer Prüfung geht nicht zu Ihren Lasten.
  5. Leistung aus dem Tiefpreisversprechen
    Sind sämtliche Voraussetzungen erfüllt, erstatten wir Ihnen die Differenz zwischen dem bei Möbelhof vereinbarten Preis und dem nach diesen Bedingungen ermittelten günstigeren Gesamtpreis.
    Die Preisdifferenz wird innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Prüfung über das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel erstattet.
    Das Tiefpreisversprechen kann für jeden im Kaufvertrag enthaltenen Artikel einmal in Anspruch genommen werden.
  6. Geltendmachung und Prüfung
    Bitte legen Sie den Nachweis innerhalb der genannten Frist beim Kundenservice des Möbelhofs vor, in dem der Kaufvertrag geschlossen wurde.
    Wir prüfen den Nachweis grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der vollständigen Unterlagen. Fehlen erforderliche Angaben, informieren wir Sie darüber und geben Ihnen Gelegenheit, diese innerhalb einer angemessenen Frist zu ergänzen.
  7. Gesetzliche Rechte
    Ihre gesetzlichen Rechte, insbesondere Ihre gesetzlichen Mängelrechte, werden durch das Tiefpreisversprechen nicht eingeschränkt.

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