30-Tage Matratzen Umtauschrecht
Guter Schlaf ist die Basis für Wohlbefinden und Erholung. Damit Sie sich mit Ihrer neuen Matratze auch zu Hause wohlfühlen, bietet Ihnen Möbelhof ein freiwilliges 30-Tage-Matratzen-Umtauschrecht. Sie können Ihre neue Matratze in Ruhe zu Hause testen und sie bei fehlendem Liegekomfort innerhalb der Umtauschfrist einmal gegen ein anderes Matratzenmodell aus unserem Sortiment tauschen.
- 30 Tage zu Hause testen
- Nicht der richtige Liegekomfort? Einmaliges Umtauschen möglich
- Fragen? Unsere Fachberater informieren Sie gerne
Voraussetzungen für das 30-Tage-Matratzen-Umtauschrecht
Damit das freiwillige Umtauschrecht genutzt werden kann, muss die Matratze gemeinsam mit einem geeigneten Lattenrahmen sowie einem flüssigkeitsundurchlässigen Matratzenschutz bei Möbelhof gekauft worden sein. Während der Testphase muss die Matratze auf diesem Lattenrahmen und mit dem entsprechenden Matratzenschutz verwendet werden
Die Matratze muss bei der Rückgabe sauber, trocken, hygienisch einwandfrei und frei von Beschädigungen sein. Geringfügige Gebrauchsspuren, die durch das ordnungsgemäße Testen entstehen, stehen dem Umtausch nicht entgegen.
Ist die neue Matratze teurer, wird der entsprechende Mehrpreis berechnet. Ist sie günstiger, erhalten Sie die Differenz als Warengutschein; eine Barauszahlung ist nicht möglich.
Zusätzliche Leistungen wie Abholung oder Lieferung sind nicht Bestandteil des Umtauschrechts und werden bei Inanspruchnahme gesondert berechnet.
Alle Voraussetzungen, Fristen und Einzelheiten zu unserem freiwilligen 30-Tage-Matratzen-Umtauschrecht finden Sie in den nachfolgenden Bedingungen. Ihre gesetzlichen Rechte bei Mängeln bleiben selbstverständlich unberührt.
Freiwilliges 30-Tage-Matratzen-Umtauschrecht
Eine Matratze muss zum persönlichen Liegegefühl und zum verwendeten Lattenrahmen passen. Deshalb räumen wir Ihnen beim Kauf einer Matratze unter den nachfolgenden Bedingungen ein freiwilliges 30-Tage-Matratzen-Umtauschrecht ein.
Sie können die Matratze zu Hause testen und bei fehlendem Liegekomfort einmal gegen ein anderes Matratzenmodell aus unserem Sortiment umtauschen.
- Anbieter des Umtauschrechts
Das freiwillige Umtauschrecht gilt für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, die den Kaufvertrag in unserem Möbelhaus in Parsberg oder Ingolstadt abschließen.
Anbieterin des Umtauschrechts ist jeweils die im Kaufvertrag als Verkäuferin ausgewiesene Gesellschaft:
Möbelhof Parsberg GmbH
Lindlbergstraße 26
92331 Parsberg
oder
Möbelhof Ingolstadt GmbH & Co. KG
Am Hochfeldweg 6
85051 Ingolstadt
Onlinekäufe und andere im Fernabsatz geschlossene Verträge sind von diesem freiwilligen Umtauschrecht ausgeschlossen. Ein für solche Verträge gegebenenfalls bestehendes gesetzliches Widerrufsrecht bleibt unberührt. - Erfasste Produkte
Das Umtauschrecht gilt für neue Matratzen aller bei Möbelhof angebotenen Fabrikate, sofern die Matratze gemeinsam mit einem für sie geeigneten Lattenrahmen in demselben Kaufvertrag erworben wurde. Matratze und Lattenrahmen müssen insbesondere hinsichtlich Abmessungen, Konstruktion und Herstelleranforderungen miteinander kompatibel sein.
Das Umtauschrecht gilt ausschließlich für die Matratze. Nicht erfasst sind insbesondere:- Lattenrahmen,
- Topper und Matratzenauflagen,
- Matratzenschoner und Schutzbezüge,
- Kissen,
- Bettgestelle,
- Boxspringbetten und andere vollständige Schlafsysteme, soweit die Matratze nicht als eigenständige Position im Kaufvertrag ausgewiesen ist,
- individuell nach Kundenvorgaben angefertigte oder nachträglich veränderte Matratzen.
Der auf die Matratze entfallende Endpreis muss im Kaufvertrag gesondert ausgewiesen sein.
- Dauer des Umtauschrechts
Die Umtauschfrist beträgt 30 Kalendertage.
Sie beginnt am Tag nach der Übergabe der Matratze an den Kunden oder eine von ihm benannte Person. Bei mehreren Matratzen beginnt die Frist für jede Matratze mit deren jeweiliger Übergabe. Die Umtauscherklärung muss Möbelhof spätestens bis zum Ablauf des 30. Kalendertages zugehen. Die fristgerechte Erklärung kann persönlich beim Kundenservice des Möbelhauses oder per E-Mail erfolgen:
Möbelhof Parsberg: parsberg@moebelhof.de
Möbelhof Ingolstadt: ingolstadt@moebelhof.de
In der Erklärung sind Name, Anschrift, Kaufvertrags- oder Belegnummer und die umzutauschende Matratze anzugeben.
Die Matratze muss spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen nach der Umtauscherklärung zurückgegeben werden, sofern mit Möbelhof kein anderer Rückgabetermin vereinbart wurde. - Voraussetzungen für den Umtausch
Das Umtauschrecht kann nur in Anspruch genommen werden, wenn:- die Matratze während der gesamten Testphase ausschließlich auf dem zusammen mit ihr gekauften und geeigneten Lattenrahmen verwendet wurde;
- während der gesamten Nutzung ein sauberer, flüssigkeitsundurchlässiger Matratzenschutz verwendet wurde; dieser muss beim Matratzenkauf mitgekauft werden.
- die Matratze ausschließlich im Rahmen einer gewöhnlichen privaten Nutzung getestet wurde;
- die Matratze sauber, trocken und hygienisch einwandfrei zurückgegeben wird;
- die Matratze insbesondere frei von Flecken, Verunreinigungen, Haaren, Körperflüssigkeiten, Schimmel, Schädlingsbefall sowie auffälligen Gerüchen ist;
- die Matratze keine Beschädigungen aufweist, die durch unsachgemäße Behandlung, eine ungeeignete Unterlage, falschen Transport oder eine nicht bestimmungsgemäße Nutzung entstanden sind;
- Herstelleretiketten, Typenschilder und eingenähte Produktkennzeichnungen vollständig vorhanden und unverändert sind;
- ein Kaufnachweis vorgelegt wird.
Geringfügige Gebrauchsspuren, die zwangsläufig durch eine ordnungsgemäße Erprobung innerhalb der 30-tägigen Testphase entstehen, schließen das Umtauschrecht nicht aus.
Die Originalverpackung muss nicht mehr vorhanden sein. Die Matratze muss für die Rückgabe jedoch sauber und hygienisch verpackt werden, damit sie beim Transport nicht verschmutzt oder beschädigt wird.
- Durchführung des Umtauschs
Der Umtausch erfolgt in dem Möbelhaus, in dem der ursprüngliche Kaufvertrag geschlossen wurde.
Die Rückgabe der Matratze erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Auf Wunsch kann Möbelhof eine Abholung anbieten. Die hierfür anfallenden Kosten werden dem Kunden vor Beauftragung mitgeteilt und gesondert berechnet.
Nach Rückgabe und Prüfung der Voraussetzungen kann eine andere Matratze aus dem zum Zeitpunkt des Umtauschs verfügbaren Sortiment des betreffenden Möbelhauses ausgewählt werden.
Die Ersatzmatratze muss grundsätzlich dieselben Abmessungen wie die ursprünglich gekaufte Matratze haben und für den gemeinsam erworbenen Lattenrahmen geeignet sein. Abweichungen sind nur nach vorheriger Vereinbarung mit Möbelhof möglich.
Das Umtauschrecht kann für jede ursprünglich gekaufte Matratze nur einmal in Anspruch genommen werden. Für die im Rahmen des Umtauschs ausgewählte Ersatzmatratze beginnt keine neue 30-tägige Umtauschfrist. - Preisunterschiede
Maßgeblich für die ursprünglich gekaufte Matratze ist der im Kaufvertrag gesondert ausgewiesene, nach Abzug sämtlicher Rabatte tatsächlich vereinbarte Endpreis.
Für die Ersatzmatratze gilt der im betreffenden Möbelhaus zum Zeitpunkt des Umtauschs geltende Verkaufspreis.
Ist die Ersatzmatratze teurer als die ursprünglich gekaufte Matratze, ist der Preisunterschied vom Kunden zu bezahlen.
Ist die Ersatzmatratze günstiger, erhält der Kunde über den Preisunterschied einen Warengutschein der Gesellschaft, mit der der ursprüngliche Kaufvertrag geschlossen wurde. Eine Barauszahlung des Preisunterschieds ist ausgeschlossen.
Der Warengutschein:- kann für Waren und Dienstleistungen im ausstellenden Möbelhaus verwendet werden,
- ist übertragbar,
- kann in Teilbeträgen eingelöst werden,
- setzt keinen Mindestkaufwert voraus und
- ist bis zum Ende des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr seiner Ausstellung gültig.
Eine Verzinsung oder Barauszahlung des Gutscheinwertes erfolgt nicht.
- Kosten zusätzlicher Leistungen
Das Umtauschrecht umfasst ausschließlich den Austausch der Matratze.
Zusätzliche Leistungen, insbesondere:- Abholung der bisherigen Matratze,
- Lieferung der Ersatzmatratze,
- Transport,
- Montage,
- Entsorgung oder
- sonstige Serviceleistungen
sind nicht kostenlos und werden nach den zum Zeitpunkt der Beauftragung geltenden Preisen gesondert berechnet. Die Kosten werden dem Kunden vor der Beauftragung mitgeteilt.
- Verhältnis zu gesetzlichen Rechten
Das 30-Tage-Matratzen-Umtauschrecht ist eine freiwillige zusätzliche Leistung von Möbelhof.
Ihre gesetzlichen Rechte bei Mängeln der Matratze, insbesondere die gesetzlichen Ansprüche auf Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz, werden durch dieses Umtauschrecht weder eingeschränkt noch ersetzt.
Liegt möglicherweise ein Sachmangel vor, können Sie unabhängig von diesen Bedingungen Ihre gesetzlichen Mängelrechte geltend machen. Die Inanspruchnahme des freiwilligen Umtauschrechts ist dafür nicht erforderlich. - Geltende Fassung
Für das Umtauschrecht gilt diejenige Fassung dieser Bedingungen, die dem Kunden bei Abschluss des Kaufvertrags zugänglich war.
Stand: 15.09.2026