Umtauschoption für lagerbevorratete Ware
Freiwillige Umtauschoption für lagerbevorratete Ware
Manchmal zeigt sich erst nach dem Einkauf, ob ein Möbelstück oder Wohnaccessoire wirklich so gut passt wie gedacht. Deshalb bieten wir Ihnen bei Möbelhof für lagerbevorratete Ware eine freiwillige 10-Tage-Umtauschoption.
Erfüllt Ihr Artikel die Voraussetzungen unserer Umtauschoption, können Sie ihn innerhalb der vorgesehenen Frist gegen eine andere Ware aus unserem verfügbaren Sortiment austauschen.
So funktioniert unsere Umtauschoption
Die Umtauschfrist beträgt 10 Kalendertage und beginnt am Tag nach der Übergabe der Ware. Innerhalb dieser Frist können Sie uns mitteilen, dass Sie einen Artikel umtauschen möchten.
Voraussetzung ist, dass die Ware unbenutzt, vollständig und unbeschädigt ist. Sie sollte sich einschließlich Zubehör, Unterlagen und Originalverpackung in einem Zustand befinden, der einen weiteren Verkauf als Neuware ermöglicht. Selbstverständlich dürfen Sie den Artikel vorsichtig auspacken und ansehen.
Bringen Sie zur Rückgabe bitte Ihren Kaufvertrag oder Kassenbeleg sowie die vollständige Ware mit. Der Umtausch erfolgt grundsätzlich in dem Möbelhaus, in dem der Kauf abgeschlossen wurde.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, können Sie eine andere Ware aus dem aktuell verfügbaren Sortiment auswählen. Ist der neue Artikel teurer, zahlen Sie lediglich den Preisunterschied. Ist er günstiger, erhalten Sie über die Differenz einen Warengutschein.
Bitte beachten Sie, dass die freiwillige Umtauschoption ausschließlich für lagerbevorratete Ware gilt. Individuell bestellte oder angefertigte Artikel, Ausstellungsstücke, bereits montierte oder installierte Waren sowie weitere in den Bedingungen aufgeführte Waren sind von der Umtauschoption ausgeschlossen. Für Matratzen gelten gesonderte Bedingungen.
Alle Voraussetzungen, Ausnahmen und Einzelheiten zu unserer freiwilligen 10-Tage-Umtauschoption finden Sie in den nachfolgenden Bedingungen. Ihre gesetzlichen Rechte bei mangelhafter Ware bleiben selbstverständlich unberührt.
Freiwillige 10-Tage-Umtauschoption für lagerbevorratete Ware
Manchmal zeigt sich erst nach dem Einkauf, dass ein anderer Artikel besser passt. Deshalb räumen wir Ihnen für lagerbevorratete Ware unter den nachfolgenden Bedingungen eine freiwillige 10-Tage-Umtauschoption ein.
- Anbieter der Umtauschoption
Die freiwillige Umtauschoption gilt für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, die einen Kaufvertrag in unserem Möbelhaus in Parsberg oder Ingolstadt abschließen.
Anbieterin der Umtauschoption ist jeweils die im Kaufvertrag als Verkäuferin ausgewiesene Gesellschaft:
Möbelhof Parsberg GmbH
Lindlbergstraße 26
92331 Parsberg
oder
Möbelhof Ingolstadt GmbH & Co. KG
Am Hochfeldweg 6
85051 Ingolstadt
Onlinekäufe und andere im Fernabsatz geschlossene Verträge sind von dieser freiwilligen Umtauschoption ausgeschlossen. Ein für solche Verträge gegebenenfalls bestehendes gesetzliches Widerrufsrecht bleibt unberührt. - Erfasste Waren
Die Umtauschoption gilt ausschließlich für neue, lagerbevorratete Ware.
Lagerbevorratet ist eine Ware, wenn sie zum Zeitpunkt des Kaufvertrags bereits im Bestand des jeweiligen Möbelhauses vorhanden ist und nicht aufgrund des Kundenauftrags bestellt, angefertigt, zugeschnitten, konfiguriert oder verändert werden muss.
Die unter die Umtauschoption fallenden Artikel sollen im Kaufvertrag oder Kassenbeleg als lagerbevorratete Ware ausgewiesen sein. - Von der Umtauschoption ausgeschlossene Waren
Die freiwillige Umtauschoption gilt insbesondere nicht für:- Waren, die aufgrund einer individuellen Kundenbestellung beschafft wurden,
- individuell angefertigte oder nach Kundenvorgaben konfigurierte Waren,
- Waren mit individuell gewählten Stoffen, Farben, Maßen oder Ausstattungen,
- zugeschnittene Meterware und andere auf Kundenwunsch bearbeitete Waren,
- bereits montierte oder fest installierte Waren,
- Ausstellungsstücke,
- gebrauchte Waren,
- B-Ware und Waren mit bereits beim Kauf ausgewiesenen Beschädigungen oder Gebrauchsspuren,
- Geschenkgutscheine und andere Wertgutscheine,
- Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht mehr als Neuware verkauft werden können,
- wenn eine vorhandene Versiegelung oder Hygieneverpackung nach der Übergabe entfernt wurde,
- Matratzen, für die ausschließlich die gesonderten Bedingungen der freiwilligen 30-Tage-Matratzen-Umtauschoption gelten,
- Dienstleistungen, Liefer-, Montage-, Transport- und Entsorgungsleistungen.
Eine Preisreduzierung allein schließt die Umtauschoption nicht aus, sofern der betreffende Artikel lagerbevorratet ist und keiner der genannten Ausschlussgründe vorliegt.
- Dauer der Umtauschoption
Die Umtauschfrist beträgt zehn Kalendertage.
Sie beginnt am Tag nach der Übergabe der Ware an den Kunden oder eine von ihm benannte Person. Bei mehreren getrennt übergebenen Artikeln beginnt die Frist für jeden Artikel mit dessen jeweiliger Übergabe.
Der Umtausch muss Möbelhof spätestens bis zum Ablauf des zehnten Kalendertages erklärt werden.
Die Erklärung kann erfolgen:
persönlich beim Kundenservice des Möbelhauses, in dem der Kaufvertrag geschlossen wurde, oder
per E-Mail unter Angabe von Name, Anschrift, Kaufvertrags- oder Belegnummer und dem umzutauschenden Artikel.
Möbelhof Parsberg: parsberg@moebelhof.de
Möbelhof Ingolstadt: ingolstadt@moebelhof.de
Die Ware muss spätestens innerhalb von sieben Kalendertagen nach der Umtauscherklärung zurückgegeben werden, sofern mit Möbelhof kein anderer Rückgabetermin vereinbart wurde. - Zustand der Ware
Die Umtauschoption besteht nur, wenn die Ware:- unbenutzt ist;
- nicht montiert, aufgebaut, angeschlossen, installiert oder in sonstiger Weise in Gebrauch genommen wurde;
- vollständig und unbeschädigt ist;
- keine Verschmutzungen, Gerüche, Gebrauchsspuren oder sonstigen Veränderungen aufweist;
- sämtliches Zubehör, Montage- und Bedienungsanleitungen sowie alle mitgelieferten Bestandteile enthält;
- noch mit vorhandenen Herstelleretiketten, Typenschildern und Produktkennzeichnungen versehen ist und
- in der vollständigen und unbeschädigten Originalverpackung zurückgegeben wird.
Die Ware darf vorsichtig zur Sichtprüfung ausgepackt werden. Die Originalverpackung darf dabei jedoch nicht stärker beschädigt werden, als es zum Öffnen unvermeidbar ist. Schutzfolien, Versiegelungen und Hygieneverpackungen dürfen nur entfernt werden, wenn dies für eine reine Sichtprüfung erforderlich ist und dadurch die erneute Veräußerung als Neuware nicht ausgeschlossen wird.
Die bloße Feststellung, dass der Artikel hinsichtlich Farbe, Form, Größe oder Gestaltung nicht wie erwartet passt, gilt nicht als Benutzung. Eine probeweise Montage, ein Aufbau, Anschluss oder Gebrauch ist dagegen nicht gestattet.
- Rückgabe und Prüfung
Die Rückgabe erfolgt in dem Möbelhaus, in dem der Kaufvertrag geschlossen wurde.
Bei der Rückgabe sind der Kaufvertrag oder Kassenbeleg und die vollständige Ware einschließlich Originalverpackung, Zubehör und Unterlagen vorzulegen.
Möbelhof prüft bei der Rückgabe, ob die Voraussetzungen der freiwilligen Umtauschoption erfüllt sind. Die Prüfung erfolgt ausschließlich anhand der in diesen Bedingungen genannten Kriterien.
Die Rückgabe und der Transport zum Möbelhaus erfolgen auf Kosten und Gefahr des Kunden. Auf Wunsch kann Möbelhof eine kostenpflichtige Abholung anbieten. Die Kosten werden dem Kunden vor der Beauftragung mitgeteilt. - Auswahl einer Ersatzware
Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann der Kunde im betreffenden Möbelhaus eine andere Ware aus dem zum Zeitpunkt des Umtauschs verfügbaren Sortiment auswählen.
Die freiwillige Umtauschoption berechtigt ausschließlich zum Austausch gegen andere Ware. Ein Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises besteht nicht.
Die Umtauschoption kann für jeden ursprünglich gekauften Artikel nur einmal in Anspruch genommen werden. Für die als Ersatz ausgewählte Ware beginnt keine neue Umtauschfrist. - Preisunterschiede
Maßgeblich für die zurückgegebene Ware ist der im Kaufvertrag oder Kassenbeleg ausgewiesene, nach Abzug sämtlicher Rabatte tatsächlich vereinbarte Endpreis.
Für die Ersatzware gilt der im betreffenden Möbelhaus zum Zeitpunkt des Umtauschs geltende Verkaufspreis.
Ist die Ersatzware teurer, ist der Preisunterschied vom Kunden zu bezahlen.
Ist die Ersatzware günstiger, erhält der Kunde über den Preisunterschied einen Warengutschein der Gesellschaft, mit der der ursprüngliche Kaufvertrag geschlossen wurde. Eine Barauszahlung des Preisunterschieds ist ausgeschlossen.
Der Warengutschein:- kann für Waren und Dienstleistungen im ausstellenden Möbelhaus verwendet werden,
ist übertragbar, - kann in Teilbeträgen eingelöst werden,
- setzt keinen Mindestkaufwert voraus und
- ist bis zum Ende des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr seiner Ausstellung gültig.
Eine Verzinsung oder Barauszahlung des Gutscheinwertes erfolgt nicht.
- kann für Waren und Dienstleistungen im ausstellenden Möbelhaus verwendet werden,
- Zusätzliche Leistungen
Die freiwillige Umtauschoption umfasst ausschließlich den Austausch der Ware.
Zusätzliche Leistungen, insbesondere Abholung, erneute Lieferung, Transport, Montage, Anschluss oder Entsorgung, sind nicht kostenlos. Werden solche Leistungen gewünscht, werden die hierfür anfallenden Kosten vor der Beauftragung mitgeteilt und gesondert berechnet.
Bereits erbrachte Liefer-, Montage-, Transport- oder sonstige Dienstleistungen werden durch den Umtausch nicht rückgängig gemacht und nicht erstattet. - Gesetzliche Rechte
Die 10-Tage-Umtauschoption ist eine freiwillige zusätzliche Leistung von Möbelhof.
Ihre gesetzlichen Rechte bei mangelhafter Ware, insbesondere Ihre gesetzlichen Ansprüche auf Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz, werden durch diese Umtauschoption weder eingeschränkt noch ersetzt.
Liegt möglicherweise ein Sachmangel vor, können Sie unabhängig von diesen Bedingungen Ihre gesetzlichen Mängelrechte geltend machen. Die Inanspruchnahme der freiwilligen Umtauschoption ist hierfür nicht erforderlich. - Geltende Fassung
Für die freiwillige Umtauschoption gilt diejenige Fassung dieser Bedingungen, die dem Kunden bei Abschluss des Kaufvertrags zugänglich war.
Stand:20.10.2026